Impressum

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Autor und für den Inhalt verantwortlich

Schachtschneider Stauden und Marketing GbR
Inhaber: Torben Schachtschneider, Finn Schachtschneider
Kirchhatter Straße 14

27801 Neerstedt/Oldb.

Telefon 0 44 32 / 94 83-0
Telefax 0 44 32 / 94 83-20
E-Mail: info@schachtschneider-stauden.de

Ust.ID.: DE 315792570

AGB
Bitte beachten Sie unsere Verkaufs und Lieferbedingungen.

§ 1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich im Geschäftsbetrieb mit allen unseren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

§ 2 Einbeziehung der AGB

  1. Sämtliche – auch künftige – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB, sofern diese nicht im Einzelfall oder aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit einem Kunden vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, dass wir ihnen im Einzelfall oder aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit einem Kunden zugestimmt haben.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angesichts der begrenzten Produktionskapazitäten sind unsere ersten Angebote (z.B. in Prospekten, Katalogen, Werbemitteln oder bei Beantwortung von Anfragen) noch keine Anträge im Sinne des § 145 BGB, sondern freibleibend und unverbindlich. Sie sind vielmehr nur als Aufforderungen zur Abgabe von Anträgen durch den Kunden zu verstehen.
  2. Ein Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Antrag des Kunden durch schriftliche Bestätigung annehmen oder die Lieferung/Leistung ohne vorherige schriftliche Annahmebestätigung ausführen.
  3. Wir haben das Recht, in unseren Auftragsbestätigungen Sorten, Mengen und Liefertermine den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen. Solche Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht. Dies gilt nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Beschaffenheit / Sortenechtheit / Anwachsgarantie

  1. Muster zeigen stets nur eine durchschnittliche Beschaffenheit. Pflanzen sind lebende Produkte und müssen in ihrer Gesamtheit nicht wie das Muster ausfallen.
  2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen.
  3. Eine Anwachsgarantie wird nicht übernommen.
  4. Unsere Pflanzen sind mit Ausnahme der Küchenkräuter nicht zum Verzehr geeignet.
  5. Es gelten im übrigen die “Gütebestimmungen für Stauden” der FLL / Bonn.

§ 5 Beratung, Pflanz- und Pflegehinweise

  1. Beratungen und schriftliche Informationen sind nicht Gegenstand von Kauf- und Lieferverträgen. Sie stellen nur unverbindliche Informationen dar, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht werden.
  2. Soweit wir, insbesondere auch auf Lieferverpackungen, Pflanz- oder Pflegehinweise geben, stellen diese ebenfalls nur unverbindliche Hinweise dar; diese erfolgen aufgrund allgemeiner Erfahrungen. Es werden regelmäßig weitere oder im Einzelfall auch andere Maßnahmen notwendig oder sinnvoll sein.
  3. Unsere vorgenannten Hinweise und Informationen entheben den Kunden nicht von seiner Pflicht der sach- und fachkundigen Pflanzung und Pflege bzw. Verarbeitung von uns gelieferter Waren und der notwendigen Sorgfalt insbesondere beim Wässern und dem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

§ 6 Garantien

  1. Sämtliche von uns getätigten Beschreibungen und sonstige Angaben, auch in Katalogen, Prospekten und Werbemitteln, sind grundsätzlich nur Beschreibungen. Wir übernehmen mit solchen Beschreibungen keine Garantie auf die Beschaffenheit der Ware.

§ 7 Preise, Skonti und Nachlässe

  1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung gelten die Preise gemäß unserer zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung durch den Kunden gültigen Preisliste. Bei einem persönlichen Aussuchen der Ware in unserem Betrieb gelten die Listenpreise nicht.
  2. Alle Preise verstehen sich ab unserem Produktionsbetrieb und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Umsatzsteuer.
  3. Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung und sind bei jedem Vertrag neu zu vereinbaren. Diese gilt nicht, soweit mit einem Kunden Skonti oder Nachlässe in einer Rahmenvereinbarung vereinbart wurden.
  4. Wenn ein Skonto vereinbart ist, so kann dieser nur beansprucht werden, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Aufträgen bestehen.
  5. Kommt es zu einer Änderung der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so wird die am Tag der Lieferung geltende Umsatzsteuer berechnet.

§ 8 Zahlungsweise / Verrechnung / Verzug

  1. Zahlungen sind  ausschließlich auf eines unserer Konten zu leisten.
  2. Zahlungen des Kunden werden – sofern nicht anders bestimmt – immer auf die älteste offene Rechnung oder sonstige Schuld angerechnet. Die Verrechnung erfolgt bei dieser zunächst auf etwaige Kosten, dann auf etwaige Zinsen und zuletzt auf die jeweilige Hauptforderung; insoweit ist eine anderweitige Leistungsbestimmung des Schuldners unbeachtlich.
  3. Nehmen wir im Einzelfall Schecks entgegen, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn und soweit der Betrag unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Etwaige Bankspesen und sonstige Kosten, insbesondere im Fall der Nichteinlösung, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Spesen und Kosten einschließlich der Kosten der Vorlegung und eines etwaigen Protestes gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nicht zur rechtzeitigen Vorlegung oder zur Protesterhebung verpflichtet.
  5. Verzugseintritt und Verzugsfolgen richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 287, 288 BGB. Abweichend von der gesetzlichen Regelung beträgt der Verzugszins 12% jährlich.
  6. Befindet sich der Kunde in Verzug, so schuldet er für jede von uns ausgesprochene Mahnung oder Zahlungserinnerung, pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 EUR, sofern wir Mahnung/Zahlungserinnerung für sachdienlich halten durften.
  7. Befindet der Kunde sich in Zahlungsverzug, so können wir weitere Lieferungen und Leistungen – auch aus anderen Verträgen – nach unserer Wahl von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.
  8. Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt / Abtretung

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen – einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden – unser Eigentum.
  2. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die Pflanzen und Erzeugnisse, die der Kunde durch Be- oder Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erzeugt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die von uns gelieferten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer ab. Die Abtretung ist in Höhe unserer Forderung begrenzt.
  4. Auf unsere Aufforderung hat der Kunde uns sämtliche Weiterveräußerungen noch nicht bezahlter Waren offen zu legen, die Empfänger vollständig zu benennen und uns alle zur unmittelbaren Durchsetzung der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben zu machen.
  5. Unser Kunde ist berechtigt, an uns abgetretene Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden empfangene Zahlungen bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich an uns weiterzuleiten. Zieht der Kunde bei seinen Abnehmern an uns abgetretene Forderungen ein, ohne diese entsprechend an uns weiterzuleiten, so sind wir berechtigt, die Abtretung hinsichtlich sämtlicher Forderungen – auch gegen andere Abnehmer – offenzulegen und unmittelbare Zahlung an uns zu verlangen.

§ 10 Lieferbeschränkungen bzw. -ausschlüsse

  1. Unsere Lieferpflicht ruht, solange die richtige und rechtzeitige Lieferung durch unsere Zulieferer nicht erfolgt ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Terminüberschreitung nicht von uns oder unserem Zulieferer zu vertreten ist.
  2. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und sonstige Umstände, die weder von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind und die von uns nicht vorhersehbar waren, befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von unserer Lieferpflicht, soweit diese Umstände unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für Wetterkatastrophen, Hagel-, Frost- und Dürreschäden.
  3. In den Fällen der Absätze 1 und 2 sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz – vorbehaltlich § 14 – vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar ist. Dies gilt nur, wenn wir oder unser Erfüllungsgehilfe das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn wir den Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen unverzüglich informiert haben. Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
  4. Töpfe und Container sind Bestandteil der Kaufsache.

§ 11 Liefertermine, Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe oder zum Versand in unserem Betrieb in Neerstedt.
  2. Der Kunden hat die Ware unverzüglich – je nach Umfang der Lieferung ggf. durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl – zu prüfen und zu untersuchen. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten – etwa den Abnehmer des Kunden – erfolgt, so hat der Kunde eine unverzügliche Prüfung und Untersuchung sicherzustellen.
  3. Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverzüglich, uns gegenüber zu rügen; das Transportpersonal ist zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, kann der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herleiten.

§ 12 Lieferungsmodalitäten

  1. Sämtliche Preise verstehen sich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – ab unserem Betrieb Neerstedt. Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden. Frachtfreie Lieferungen erfolgen innerhalb Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Ostwestfalen ab € 1000,–. Für darunter liegende Warenwerte berechnen wir einen Frachtkostenanteil.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
  3. Europaletten, CC-Container und ähnliche Transportverpackungen müssen bei Lieferung getauscht werden. Erfolgt der Tausch nicht, werden Nutzungsentgelte berechnet. Pfandkisten und Trays werden in üblicher Höhe berechnet, das Pfand bei unbeschädigter und sauberer Rückgabe erstattet.
  4. Die Anlieferung durch uns erfolgt nur, soweit durch LKW frei befahrbare Straßen vorhanden sind. Das Abladen erfolgt durch den Kunden.

§ 13 Gewährleistungseinschränkung

  1. Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde uns berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch nimmt.
  3. Verletzt der Kunde seine ihm nach § 11 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten, so kann er nach Maßgabe der Regelung in § 11 seine Gewährleistungsrechte verlieren. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gemäß den Regelungen des § 377 HGB auch für den Fall des Lieferantenregresses.
  4. Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel (verdeckte Mängel) unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Lieferung.
  5. Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte – insbesondere Gutachter – mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger Mängel, so sind wir zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten nur verpflichtet, wenn tatsächlich von uns zu vertretende Mängel festgestellt werden und wir der Beauftragung vorher schriftlich zugestimmt haben; dies gilt nicht, soweit wegen der Dringlichkeit der Beweissicherung eine unverzügliche Begutachtung objektiv erforderlich ist.
  6. Schadenersatzansprüche des Kunden sind gemäß § 14 begrenzt bzw. ausgeschlossen.

§ 14 Schadenersatzansprüche des Kunden / Transportschäden

  1. Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder § 14 Abs. 2 ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten.
  2. Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden – mit Ausnahme der in § 14 Abs. 3 benannten – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nicht ausgeschlossen, hinsichtlich
    a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen
    b) Sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Kunde diese schriftlich festzuhalten und vom Transporteur zu unterzeichnen zu lassen und das Schriftstück mit der Schadensmeldung uns unmittelbar zu übergeben.
  5. Für Transportschäden haften wir – vorbehaltlich § 14 Abs. 3 – nicht.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist Neerstedt.
  2. Es gilt – auch bei Verträgen mit Auslandsberührung – ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden ist der Gerichtsstand Neerstedt vereinbart.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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Hinweis zur Streitbeilegung:

Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@schachtschneider-stauden.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.